Der Samurai-Actionfilm „Lone Wolf - The Samurai Avenger” wird durch einen gewissen Joe Aquilina (8-Films) abgemahnt. Dieser soll die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film innehaben. Mit der Geltendmachung dieser Rechte hat der die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller beauftragt.
Gefordert wird neben der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 803 € die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die in ihrer Höhe nicht nach oben begrenzt ist und die daher ein nicht zu unterschätzendes Risiko bietet.

Sollte Ihnen ebenfalls die illegale Verbreitung und Vervielfältigung des Films vorgeworfen werden, so beraten wir Sie gerne hinsichtlich des weiteren Vorgehend. Sie können uns die Abmahnung per E-Mail oder Fax übermitteln oder auch telefonischen Kontakt zu uns aufnehmen.


