Seriöse Soforthilfe von Spezialisten

Sie wurden abgemahnt und brauchen schnell seriösen Rat? Wir stehen Ihnen zu Diensten. Unverbindliche Anfragen bitte an:

Hotline: 069 / 777 999
24h-email-Service: notfall@schmitt.de

Montag, 14. März 2011

Joe Aquilina (8-Film) - Lone Wolf - The Samurai Avenger

Der Samurai-Actionfilm „Lone Wolf - The Samurai Avenger” wird durch einen gewissen Joe Aquilina (8-Films) abgemahnt. Dieser soll die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film innehaben. Mit der Geltendmachung dieser Rechte hat der die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller beauftragt.

Gefordert wird neben der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 803 € die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die in ihrer Höhe nicht nach oben begrenzt ist und die daher ein nicht zu unterschätzendes Risiko bietet.

Sollte Ihnen ebenfalls die illegale Verbreitung und Vervielfältigung des Films vorgeworfen werden, so beraten wir Sie gerne hinsichtlich des weiteren Vorgehend. Sie können uns die Abmahnung per E-Mail oder Fax übermitteln oder auch telefonischen Kontakt zu uns aufnehmen.

Montag, 7. März 2011

Abmahnung Baek Law, Top 100

Nach wie vor werden durch die Anwaltskanzlei Baek Law aus Hamburg für Herrn Öxler (Hitmix) Abmahnungen wegen der angeblichen Verbreitung der Musiktitel

" Axel Fischer - Amsterdam"
und
"Tim Toupet - So ein schöner Tag"

ausgesprochen. Beide waren im letzten Frühjahr mehrfach auf dem Sampler German Top 100 vertreten. Für das Zurverfügungstellen beider Titel wird seitens der Kanzlei Baek-Law hier ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 266,42 € vorgeschlagen, wenn nur ein Titel enthalten war, ein Betrag in Höhe von 183,21 €.

Gerne beraten wir Sie in diesen Fällen hinsichtlich der genauen Formulierung der Unterlassungserklärung und der geltend gemachten Zahlungsansprüche.

Donnerstag, 3. März 2011

EMI Music mahnt durch Kornmeier ab

Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG, früher vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch, lässt den Titel "David Guetta - Who's that chick? (feat. Rihanna) durch die Kanzlei Kornmeier und Partner abmahnen.

Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG macht geltend, ausschließliche Nutzungsrechte an dem Album "One more Love" zu haben, auf dem sich dieses Lied befindet. Es wird allerdings nicht das unberechtigte Verbreiten des Albums geahndet, sondern lediglich die Vervielfältigung und Verbreitung des einen Titels, der auf diversen Samplern enthalten ist.

Montag, 28. Februar 2011

Abmahnung "IP Man 2"

Für die Splendid Film GmbH wird durch die Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg neuerdings der Actionfilm "IP Man 2" abgemahnt.

Auch hier wird wieder die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, die nicht auf den Einzeltitel beschränkt ist, sondern alle Werke, an denen die Splendid Film GmbH die Nutzungsrechte hat, umfasst. Die Vertragsstrafe soll sich nach dem Wunsch der Splendid Film GmbH auf einen Festbetrag in Höhe von 5.001 € belaufen, ohne, dass dies einem Richter zur Prüfung vorgelegt werden kann. Der geltend gemachte Schadensersatzbetrag beläuft sich auf 800 €.

Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, raten wir dringend an, die Unterlassungserklärung durch einen Anwalt prüfen und auf den Einzelfall anpassen zu lassen. Wir freuen uns, Sie in diesem Verfahren beraten und vertreten zu dürfen. Gerne prüfen wir auch die in diesem Zusammenhang von der Gegenseite geltend gemachten Schadensersatzansprüche auf Ihre Berechtigung.

Donnerstag, 24. Februar 2011

Abmahnung Paul Elcombe "Foodies '2"

Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel mahnt für Herrn Paul Elcombe aus England die Vervielfältigung und Verbreitung des Erotikfilms "Foodies #2" über P2P-Tauschbörsen ab.

Gefordert wird durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder eine Unterlassungserklärung, in der die Vertragsstrafe der Höhe nach nicht begrenzt ist (wenn auch von Gericht überprüfbar):
Regelmäßig wird im Falle eines Verstoßes die Vertragsstrafe dann auf über 5.001 € angesetzt, so dass das Prüfverfahren zum Landgericht geht, wodurch höhere Kosten entstehen als für ein Verfahren vor dem Amtsgericht.

Darüber hinaus verlangt die Gegenseite die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 750 €.

Samstag, 19. Februar 2011

Abmahnung MJP Medien

Neben der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien GmbH vertritt die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg nun auch die MJP GmbH & Co. KG aus Eschenburg, die ebenfalls die Verletzung von Nutzungsrechten an pornografischem Filmmaterial geltend macht.

Auch hier bietet die Kanzlei U + C an, die Angelegenheit gegen fristgerechte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 650 € abzugelten.

Die beigefügte Unterlassungserklärung birgt jedoch ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Neben einem Anerkenntnis soll sich der Betroffene auch verpflichten, die Rechtsanwaltsgebühren in gesetzlicher Höhe aus einem Gegenstandswert in Höhe von 25.000 € zu übernehmen.


Nur für den Fall der fristgerechten Zahlung sollen beide Posten durch den Pauschalbetrag in Höhe von 650 € abgegolten sein. Sollte also die Zahlung verspätet eingehen, kann die Gegenseite leicht einen weit höheren Betrag durchsetzen. Wir raten dringend, die Unterlassungserklärung vor der Unterzeichnung anwaltlich prüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen.

Mittwoch, 16. Februar 2011

Abmahnung Fuhrmann Wallenfels für die Baseprotect GmbH

Rechtsanwalt Schneider-Rothhaar aus der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels mahnt für die Baseprotect GmbH die angebliche Verbreitung des Titels "Crew 7 feat. Young Sixx - Get Down" ab.

Gefordert wird neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 325 €.

Um eine auf Ihren Fall zugeschnittene rechtliche Beratung zu erhalten, setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung.

Dienstag, 15. Februar 2011

Abmahnungen Universal Music GmbH

Die Universal Music GmbH lässt mehrere Musikalben, an denen sie die Nutzungsrechte innehat, durch die Kanzlei Rasch aus Hamburg abmahnen. Auch im Januar und Februar gingen uns wieder Schreiben zu, in denen die Alben " Unheilig - Große Freiheit", "Jan Delay - Wir Kinder von Bahnhof Soul" oder "Mando Diao - MTV Unplugged - Above and Beyond" abgemahnt wurden.

Die Kanzlei Rasch fordert hier jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 1.200 €.

Wir raten dazu, vor der Abgabe der Unterlassungserklärung anwaltlichen Rat einzuholen, da die vorgeschlagene Formulierung
einige rechtliche Risiken birgt. Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Abmahnung "Ong Bak 3"

Die Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg mahnt für die Splendid Film GmbH die unberechtigte Vervielfältigung und Verbreitung des Actions-Films "Ong-Bak 3" über Tauschbörsen ab.

Neben der Zahlung von 800 € als pauschalem Abgeltungsbetrag fordert die Kanzlei Sasse & Partner die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die wir als nicht unproblematisch einschätzen. So wird die Verpflichtung auf sämtliche Werke der Splendid Film GmbH erstreckt. Die Vertragsstrafe wird überdies mit einem Festbetrag von 5.001 € angesetzt, die pro einzelnem Verstoß zu zahlen sein soll, wodurch ein enormes Kostenrisiko entsteht.

Sollten auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, werden wir Sie gern in den Verhandlungen mit der Gegenseite vertreten.

Freitag, 11. Februar 2011

EMI Music - Pur und Katy Perry

Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG wendet sich durch die Kanzlei Rasch aus Hamburg an Personen, die angeblich die Musikalben "Pur - Live - Die Dritte - Akustisch" und "Katy Perry - Teenage Dream" widerrechtlich über P2P-Tauschbörsen zum Herunterladen verfügbar gemacht haben.

Neben der Unterlassungserklärung mit den bekannten Risiken, fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung eines Betrags in Höhe von 1.800 €.

Sollten auch Sie ein Schreiben mit diesem Inhalt erhalten haben, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Gerne dürfen Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, damit wir die weiteren Schritte besprechen können.

Samstag, 5. Februar 2011

Computerspiel "ArcaniA - Gothic 4"

Wurden in der letzten Zeit vor allem Filme abgemahnt, so macht die Kanzlei SKW Schwarz aktuell die Rechte für die Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies an dem Computerspiel "ArcaniA - Gothik 4" geltend. Dieses ist am 12. Oktober 2010 für die Plattformen PC und Xbox 360 veröffentlicht worden.

Nach dem Vortrag der Kanzlei SKW Schwarz, handelt es sich bei ihrer Mandantschaft um einen internationalen Verband zur Bekämpfung von Produktpiraterie mit Sitz in der Schweiz.

Gefordert wird auch in diesem Fall die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 320 €.

Freitag, 4. Februar 2011

Abmahnung "Auftrag Rache"

Nach dem Kinofilm "Black Death" lässt die Wild Bunch Germany GmbH einen weiteren Kinofilm durch die Kanzlei SKW Schwarz abmahnen. Der Action-Thriller "Auftrag Rache" lief im Frühjahr 2010 in den deutschen Kinos an.

Wie bereits in dem Abmahnschreiben wegen des Films "Black Death", fordert die Kanzlei SKW Schwarz auch hier die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 380 € und Abgabe einer Unterlassungserklärung. Bei Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung soll auch hier eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 € fällig werden.

Wenn auch Ihnen vorgeworfen wird, den Film "Auftrag Rache" verbreitet oder vervielfältigt zu haben, beraten wir Sie gern hinsichtlich des weiteren Vorgehens.